Besoldungstabellen und Vergütungstabellen ( BAT TVöD )

Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz erhalten Beamte, Professoren, Richter und Soldaten für ihre Anstellung in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis.

Die Besoldung setzt sich zusammen aus
• Grundgehalt,
• Ortszuschlag,
• Allgemeiner Stellenzulage,
• eventuell weiterer Zulage(z.B. Technikerzulage).

Das Grundgehalt in der Besoldungsordnung A richtet sich nach der Besoldungsgruppe, der der Beamte angehört sowie nach seiner Dienstaltersstufe. Bei den Besoldungsordnungen B (Spitzenbeamte), C (Hochschulprofessoren), und R (Richter) handelt es sich um feste Bezüge.

Der Ortszuschlag ist nach Laufbahnen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) gestaffelt und berücksichtigt die Familienverhältnisse des Beamten. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach Art der Zulage und nach Laufbahnzugehörigkeit.

» Mehr » über die Besoldung der Beamten.

» Besoldungstabellen (A B C W und R) West Stand: 01.08.2004 »
» Besoldungstabellen (A B C W und R) Ost Stand: 01.08.2004 »

Die Vergütung der Angestellten nach TVöD
Der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände haben sich am 9. Februar 2005 in Potsdam mit den Gewerkschaften über Grundzüge und Kernpunkte eines neuen Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geeinigt. Der TVöD löst in diesen Bereichen ab dem 01.10.2005 den BAT ab.

» Mehr » Informationen über die Inhalte des TVöD.
 
Zu den Tariftabellen des TVöD:
» Kommunen WEST »
» Kommunen OST »
» Bund WEST »
» Bund OST »

Die Vergütung der Angestellten nach dem BAT
Die Vergütung setzt sich zusammen aus
• Grundgehalt,
• Ortszuschlag,
• Allgemeiner Zulage,
• eventuell weiterer Zulage.

Dabei ist das Grundgehalt von der Vergütungsgruppe und der Lebensaltersstufe des Angestellten abhängig. Ortszuschlag und Zulagen richten sich wie bei den Beamten nach Laufbahnen und Familienverhältnissen beziehungsweise nach Art der Zulage und nach Laufbahnzugehörigkeit.

» Mehr » über die Vergütung der Angestellten.
Zu den Tariftabellen für Angestellte

des Bundes: » Westdeutschland » / » Ostdeutschland »
im Kommunaldienst: » Westdeutschland » / » Ostdeutschland »
im Gesundheitsdienst: » Westdeutschland » / » Ostdeutschland »